Mietrecht

Mediation

Inhaltsverzeichnis

Was ist Mediation?

Der Begriff „Mediation“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Vermittlung“. Wir verstehen Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem beide Konfliktparteien mit Hilfe einer Mediatorin oder eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben.

Mediation bedeutet also Vermittlung und basiert auf einem konstruktiven, gemeinschaftlichen Umgang miteinander.

Mediation ist ein Weg um Meinungsverschiedenheiten, Streitigkeiten oder Konflikte auf bessere Art zu lösen, um eine gerichtliche und damit kostspielige Prozedur zu vermeiden.

Das Ziel der Mediation ist es, so genannte win-win-Lösungen anzustreben, also Lösungen, bei denen für beide Parteien mehr herauskommt als bei einem einfachen Kompromiss. Anstelle einer Entscheidung eines Dritten erarbeiten die beiden Parteien gemeinsam unter Führung eines neutralen Dritten die Lösung. Dieser neutrale Dritte ist eine Mediatorin oder ein Mediator.

Wichtig bei diesem Lösungsverfahren ist die Eigenverantwortlichkeit der jeweiligen Konfliktparteien.

Wann ist Mediation sinnvoll?

Mediation ist ein sinnvolles Verfahren zur Lösung eines Konfliktes, wenn möglichst viele der nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Diskussionen oder Verhandlungen sind festgefahren;
  • beide Seiten haben das Bewusstsein, dass ein Konflikt vorliegt;
  • bei der Lösung geht es weniger darum, Recht zu bekommen, sondern vielmehr darum, eine faire Lösung zu finden;
  • ein teurer und langwieriger Rechtsstreit soll vermieden werden;
  • neben sachlichen Themen sind auch persönliche Themen Ursache des Konfliktes;
  • beide Parteien haben eine hohe Motivation, die Lösung des Konfliktes eigenverantwortlich zu erreichen;
  • es liegen keine sehr großen Machtunterschiede zwischen den Parteien vor.

Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?

1. Phase: Protokoll

  • Beiden Konfliktparteien wird zunächst einmal erklärt, was Mediation ist und bedeutet und der Rahmen wird festgelegt.
  • Die Parteien bestimmen untereinander mit Hilfe des Vermittlers die Modalitäten für den Verlauf der Vermittlung und die Dauer des Verfahrens.
  • Diese Vereinbarung wird schriftlich in einem Vermittlungsprotokoll festgehalten.

Dieses Protokoll enthält:

  • Angaben der Parteien; Name, Adresse und Telefonnummer
  • Angaben des Vermittlers mit dem Vermerk, dass der Vermittler von der Kommission zugelassen ist;
  • den Vermerk, dass die Vermittlung auf freiwilliger Basis erfolgt;
  • eine kurzgefasste Darstellung des Streitfalls;
  • alle Mitteilungen innerhalb der Vermittlung sind vertraulich;
  • Entgelt und Zahlungsmodalität sind festgelegt;
  • Datum und Unterschrift der Parteien und des Vermittlers.

2. Phase: Sachlage schildern

  • Beide Konfliktparteien schildern die Sachlage aus ihrer eigenen Perspektive.
  • Die regelungsbedürftigen Themen werden analysiert und notiert.

3. Phase: Ziele suchen

  • Zukunftsorientierte Schwerpunkte erarbeiten. Was wollen Mieter und Vermieter in Zukunft? Beispiele: Soll der Mietvertrag weiter bestehen, soll die Kaution freigegeben werden? …

4. Phase: Lösungen finden

  • Aufspannen des Lösungsraums.
  • Erarbeiten und bewerten von Lösungsalternativen. Wie kann man erreichen was Mieter und Vermieter wollen? Welche Möglichkeiten gibt es um die Ziele zu erreichen?

5. Phase: Dokumentation

  • Im Falle einer Lösung der beiden Konfliktparteien wird diese genau beschrieben und schriftlich dokumentiert.
  • Abschluss des Mediationsverfahren.

Welche Grundsätze gelten in der Mediation?

Für die Verbraucherschutzzentrale gelten folgende Grundsätze in der Mediation:

  • Die Mediatorin informiert beide Parteien über dass Konfliktlösungsverfahren.
  • Das Mediationsverfahren ist bestimmt durch die Eigenverantwortlichkeit der beiden Konfliktparteien.
  • Die Mediatorin nimmt Bedürfnisse und Interessen beider Konfliktparteien gleichberechtigt auf und sichert Allparteilichkeit zu.
  • Die Mediatorin sorgt für ein faires Verfahren und sichert Vertraulichkeit zu.
  • Das Ergebnis und auch die Beendigung des Verfahrens bestimmen ausschließlich die Konfliktparteien.
  • Die Mediatorin weist auf Grenzen ihrer Kompetenzen und Allparteilichkeit hin.
  • Die Mediatorin hat sich freiwillig verpflichtet, sich an den von der Europäischen Union herausgegebenen Verhaltenskodex zu halten.

Was kostet eine Mediation?

Die Mediation der Verbraucherschutzzentrale VoG wird nach Stundenhonoraren vergütet (50,- €).

Der Betrag wird zu gleichen Teilen den beiden Parteien in Rechnung gestellt (2 x 25,- €). Zu diesem Zweck wird die Verbraucherschutzzentrale beiden Parteien eine Rechnung auf dem Postweg ausstellen.

Wie finde ich einen Mediator?

Seit 2014 ist in der Verbraucherschutzzentrale VoG Edith Laschet als anerkannte Mediatorin tätig, die auf eine langjährige Erfahrung als Beraterin im Bereich „Mietrecht“ zurückblicken kann.

 

Kontakt:
Verbraucherschutzzentrale VoG
Neustraße 119
4700 Eupen
Tel.: 080/59 18 50
E-Mail: mietrecht@vsz.be

Öffnungszeiten:
dienstags und donnerstags von 9:30 Uhr bis 12:30 und von 13:30 bis 16:00 Uhr,
freitags von 9:30 bis 12:30 Uhr.

Weiterführend Links:
https://www.cfm-fbc.be/fr/trouver-un-mediateur

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